Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Bund reagierte auf den anhaltenden Fachkräftemangel mit einem neuen Gesetz. Am 1. März 2020 ist das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit soll es nun auch Menschen aus Drittstaaten mit einer qualifizierten Berufsausbildung und guten Deutschkenntnissen ermöglicht werden, für eine Arbeitsstelle und auch die Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Die Neuerungen, die mit dem Gesetz einhergehen, werden uns auch im Beratungszentrum mehr beschäftigen. Interessant für Betriebe, die ausländische Fachkräfte einstellen möchten, ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Hier können Arbeitgeber mittels Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde Frankfurt einleiten. So soll die Dauer des Verwaltungsverfahrens bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen werden. Hier sind jedoch einige Anforderungen zu beachten. Eine sehr gute Übersicht zu den Neuerungen finden Sie hier. Sollten Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne

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