Arbeitgeber

Wir für Arbeitgeber aus Frankfurt

Sie sind offen, auch andere Wege zu gehen, um geeignete Mitarbeiter/-innen zu finden? Auch Ihr Betrieb sucht Arbeits- und Fachkräfte sowie Auszubildende? Wir haben in unserem Beratungs- und Lernzentrum in den vergangenen Jahren tausende Menschen aus Frankfurt kennengelernt, beraten und begleitet.

Viele von ihnen haben fundierte und langjährige Berufserfahrung – sowohl in Deutschland als auch in ihrem Heimatland. Sie haben das Potential und eine hohe Motivation, sich beruflich weiter zu entwickeln und auch weiter zu qualifizieren. Was ihnen oftmals fehlt: ein Berufsabschluss oder die formale Anerkennung ihrer Kenntnisse.

Wir möchten diese beiden Seiten zusammenbringen. Wir unterstützen Sie bei Fragen der Arbeitsmarktintegration.

Unser Angebot für Arbeitgeber

Beschäftigung von Geflüchteten

Sie möchten geflüchtete Menschen beschäftigen, haben aber noch viele offene Fragen?
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Haben Sie eine freie Stelle zu besetzen?

Wir verbinden Sie mit potentiellen Bewerbern aus unserem Netzwerk.
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Berufsintegriertes Sprachlernen

Sie möchten Ihr Personal dabei unterstützen, direkt am Arbeitsplatz Deutsch zu lernen?

Beratungs- und Lernzentrum Team

Kontaktieren Sie uns!

Christos Tsiligkeridis

christos.tsiligkeridis@frap-agentur.de

Häufige Fragen für Arbeitgeber

Können Sie mir neue Mitarbeiter/-innen vermitteln?

Ja und nein. Wir sind keine Personalvermittlung und kein Personaldienstleister. Jedoch lernen wir im Rahmen unserer Arbeit im Beratungszentrum fortlaufend motivierte Menschen kennen, die sich beruflich verändern möchten, eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen oder den Wiedereinstieg in den Beruf planen. Eines unserer Anliegen ist es dabei, unsere Kundinnen und Kunden mit Arbeitgebern aus Frankfurt zusammen zu bringen. Sollten Sie also einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz besetzen wollen, kontaktieren Sie uns gerne.

Was muss ich bei der Einstellung von Geflüchteten beachten?

Bei der Einstellung und auch Ausbildung von Menschen mit Fluchthintergrund ist einiges zu beachten, insbesondere was die rechtlichen Fragen betrifft. Das betrifft vor allem die Frage des Aufenthaltsstatus der Person, die Sie einstellen wollen, und die damit verbundene Klärung der Beschäftigungserlaubnis. Je nach Aufenthaltsstatus gibt es unterschiedliche Regelungen. Hinzu kommen die Fragen des Umgangs mit sprachlichen Herausforderungen und kulturelle Themen, die man im Blick nehmen kann. Wir haben viel Erfahrung zu diesem Thema und unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer offener Fragen.

Gibt es ein spezielles Angebot zur Sprachförderung?

Es gibt eine Reihe von Methoden und Werkzeugen, um Sprachförderung im betrieblichen Alltag zu verankern. Die zur FRAP Agentur gehörende Fachstelle für berufsintegriertes Sprachenlernen FaberiS hat das Modell des Berufsintegrierten Sprachlernens entwickelt. Dabei handelt es sich um ein berufspädagogisches Verfahren, das sich nahtlos in laufende Arbeits- und Ausbildungsprozesse einbinden lässt und dabei den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes entspricht. Wenn Sie mehr erfahren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Team von FaberiS auf telefonisch +49 (0) 69 68097 205 oder per E-Mail unter info@faberis.de.

Welche Fördermittel gibt es für die Weiterbildung meiner Mitarbeiter/-innen?

Die Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildung für Mitarbeiter/-innen in einem Unternehmen sind vielfältig und je nach Zielgruppe unterschiedlich. 
Durch das in 2019 beschlossene Qualifizierungschancengesetz hat die Agentur für Arbeit eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung von Mitarbeiter/-innen, die beispielsweise durch den digitalen Wandel einen Weiterbildungsbedarf haben oder grundsätzlich ihre Erwerbsfähigkeit durch Weiterbildung sichern wollen. Sollten Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Was verändert sich durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für mich als Arbeitgeber?

Grundsätzlich wird die Zuwanderung von Fachkräften aus sogenannten Drittstaaten seit dem 1. März 2020 erleichtert. Zudem gilt dies nun nicht mehr nur für Akademiker, sondern auch für Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung. Für Arbeitgeber hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, dass die Abwicklung für Arbeitgeber erleichtern soll. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Verfahren für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten beantragen. Damit soll sich die Dauer des Anerkennungsverfahrens auf 2 Monate verkürzen. Hierzu ist notwendig, eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde Frankfurt zu schließen. Die zuständige Abteilung leitet das Anerkennungsverfahren ein und dient als zentraler Ansprechpartner für Arbeitgeber und zuständige Stelle. Zudem gelten verkürzte Fristen für die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sowie für die Beantragung und Erteilung des Einreisevisums. Dieser Service ist kostenpflichtig. Hier finden Sie noch mehr Informationen zum Thema. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre weiteren Fragen zur Verfügung.

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