Am 1. Januar 2020 ist ein weiterer Teil des Migrationspakets der Bundesregierung, das neue „Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ in Kraft getreten. In Frankfurt leben viele Geflüchtete mit einer Duldung, die auch schon etwas länger einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Deswegen möchten wir auf die neue „Beschäftigungsduldung“ besonders hinweisen. Die 30-monatige Beschäftigungsduldung kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Mit dieser Duldung kann man zumindest mit Blick auf den Aufenthalt ein wenig durchatmen, weil das häufige Beantragen der Verlängerung der Duldungspapiere entfällt. Die Anforderungen für die Beschäftigungsduldung sind allerdings sehr hoch. So muss eine Vorduldung von 12 Monaten vorliegen. Das Beschäftigungsverhältnis muss bereits 18 Monate bestehen und die Identität muss geklärt sein. Hinzu kommen noch einige andere Anforderungen. Wir beraten Sie gerne dazu und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme hier.

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