Für Menschen, die ihr Kurzarbeitergeld mit einem Nebenjob aufbessern möchten: Die Regeln für einen Nebenjob während Kurzarbeit wurden geändert. Haben Sie einen Nebenjob in einem systemrelevanten Bereich, wird Ihr Einkommen nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Liste der systemrelevanten Bereiche finden Sie hier. Einzige Bedingung: Das Einkommen aus dem Nebenjob darf die Höhe des Lohns nicht überschreiten, den sie vor der Kurzarbeit bekommen haben. Die Regelung gilt seit dem 1. April und läuft noch bis zum 31. Oktober 2020. Wenn Sie Fragen haben zum Kurzarbeitergeld, Arbeitssuche oder Qualifizierung kontaktieren Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
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